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AGB und Datenschutzhinweise

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Datenschutzhinweise für Personalvermittlungs-Dienstleistungen im Tourismus- und Gastronomiebereich für Auftraggeber

1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1 Die AV Group OG, Linzerstraße 177/5, 3003 Gablitz, eingetragen im Firmenbuch unter der Nummer 605383 w (im Folgenden „Auftragnehmer“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber (z.B. Unternehmen, Betrieb etc.), selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.

 

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Auftraggeber sind nur wirksam, wenn sie von dem Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.

 

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Auftraggebers widerspricht der Auftragnehmer ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Auftraggebers durch den Auftragnehmer bedarf es nicht.

 

1.4 Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

 

2. Umfang der Dienstleistung

2.1 Der Auftraggeber betraut den Auftragnehmer mit der Empfehlung von Personal aus dem In- und Ausland. Der Auftragnehmer führt die Personalsuche durch, sichtet Lebensläufe und führt mit den Kandidaten persönliche oder telefonische Vorgespräche zur Feststellung der Eignung.

 

2.2 Eine Person (folgend genannt als "Kandidat", „Bewerber“ oder „Arbeitnehmer“) wird vom Auftragnehmer empfohlen, sobald dem Auftraggeber Informationen vorliegen, die eine Kontaktaufnahme mit der Person ermöglichen (z.B. durch Namen, Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer etc.).

 

3. Aufgaben und Pflichten des Auftraggebers

 

3.1 Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Ausübung seiner Tätigkeit nach besten Kräften. Dabei wird er dem Auftragnehmer alle notwendigen Informationen und deren etwaigen Änderungen, wie z.B. Personalbedarf, Zeitraum der Beschäftigung, Gehälter usw. zur Verfügung stellen.

 

3.2 Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer schriftlich, wenn er beabsichtigt, selbst mit dem Bewerber weiter zu kommunizieren. Andernfalls wird die gesamte Kommunikation durch den Auftragnehmer koordiniert.

 

3.3 Hat sich ein vom Auftragnehmer empfohlener Kandidat innerhalb der letzten 6 Monate beim Auftraggeber beworben, so hat der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer innerhalb von 3 Tagen nach der Empfehlung des Kandidaten schriftlich mitzuteilen. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen einen geeigneten, schriftlichen Nachweis darüber zu erbringen, wann und wie der Auftraggeber von dem Kandidaten Kenntnis erlangt hat.

 

3.4 Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer in jedem Fall über den

Abschluss eines Arbeitsverhältnisses, z.B. durch einen mündlichen oder schriftlichen Arbeitsvertrag mit einem empfohlenen Kandidaten unmittelbar schriftlich zu informieren. Dies gilt auch, wenn nur die Absicht besteht, ein etwaiges Arbeitsverhältnis in Zukunft abzuschließen, z.B. indem mündliche oder schriftliche Zusagen, Bestätigungen oder weiteres seitens des Auftraggebers dem empfohlenen Kandidaten gegeben wurden.

 

3.5 Nimmt der Auftraggeber einen empfohlenen Bewerber des Auftragnehmers nicht an, so ist er verpflichtet, innerhalb von 3 Kalendertagen eine schriftliche Ablehnung zu übermitteln. Ansonsten gilt der Kandidat als angenommen und erfolgreich vermittelt.

 

3.6 Die Weitergabe oder -vermittlung von Kandidaten, deren Lebensläufe oder persönliche Informationen an Dritte ist untersagt. Der Auftragnehmer behält sich in diesem Fall das Recht vor, dem Auftraggeber die jeweilige Vermittlungsprovision in Rechnung zu stellen.

 

3.7 Sollte der Auftraggeber durch Hilfe des vermittelten Kandidaten weitere Personen anstellen (z.B. Familienmitglieder, Freunde, Bekannte und etc.), behält sich der Auftragnehmer ebenfalls das Recht vor, für diese Personen dem Auftraggeber eine Vermittlungsprovision in geeigneter Höhe in Rechnung zu stellen.

 

4. Aufgaben und Pflichten des Auftragnehmers

4.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Ausübung seiner Tätigkeit als Beauftragter die Interessen des Auftraggebers mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrzunehmen. Der Auftragnehmer kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben geeigneter Personen bedienen.

 

4.2 Der Auftragnehmer ist ausschließlich als Vermittler tätig und übernimmt keine Verantwortung für die nachfolgende Leistung der vermittelten Personen. Etwaige Arbeitsverträge werden ausschließlich zwischen Auftraggeber und Kandidaten geschlossen. Arbeitsrechtliche Vereinbarungen jeglicher Art obliegen ausschließlich Auftraggeber und Arbeitnehmer und sind nicht Gegenstand der Vermittlungsleistung.

 

4.3 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich informieren, wenn einer der vorgeschlagenen Kandidaten aus irgendeinem Grund nicht mehr an dem Stellenangebot interessiert ist und den Auftragnehmer darüber informiert hat.

5. Haftungsausschluss

5.1 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben oder persönlichen Einschätzungen eines Kandidaten. Die abschließende Beurteilung, ob ein Kandidat über die gewünschte fachliche und charakterliche Eignung für die jeweilige Aufgabe verfügt, erfolgt ausschließlich durch den Auftraggeber. Die Vorselektion der Kandidaten durch den Auftragnehmer ersetzt in keinem Fall die eingehende Prüfung eines Kandidaten durch den Auftraggeber.

5.2 Dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Bilder eines Kandidaten können durch den Auftragnehmer zuvor in angemessenem Ausmaß bearbeitet und verändert werden, um die Erfolgswahrscheinlichkeit einer Vermittlung zu steigern.

 

5.3 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die Qualität und Güte der Arbeitsleistung der vermittelten Kandidaten sowie für die Richtigkeit der vom Kandidaten angegebenen Eigenschaften, Qualifikationen und schriftlichen oder mündlichen Informationen. Die Überprüfung der vom Kandidaten gemachten Angaben obliegt allein dem Auftraggeber. Ebenso sind Ansprüche auf Schadenersatz, die aus schädigenden Handlungen eines vermittelten Kandidaten oder aus dessen Verletzung des Arbeitsvertrages resultieren, ausgeschlossen.

5.4 Der Auftragnehmer agiert ausschließlich als Vermittler und übernimmt keine Haftung für die Einhaltung des Arbeitsvertrages, der Beschäftigungsbedingungen oder für jegliche Konsequenzen (z.B. Beschwerden bei Dritten), die aus der Nichteinhaltung dieser Bedingungen resultieren.

5.5 Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für eine erfolgreiche Vermittlung. Es besteht auch keine Verpflichtung des Auftragnehmers hinsichtlich einer bestimmten Anzahl von Kandidaten oder eines Liefertermins.

5.6 Es wird darauf hingewiesen, dass bis zu einer Unterzeichnung eines Arbeitsvertrages oder einer verbindlichen Zusage, zwischen dem Auftraggeber und einem empfohlenen Kandidaten, oder unter Umständen auch danach, der Kandidat sich für alternative Beschäftigungsmöglichkeiten entscheiden kann. Daher kann nicht garantiert werden, dass ein von uns vorgestellter oder empfohlener Kandidat nicht inzwischen anderweitig platziert wird.

 

5.7 Bei der Einstellung ausländischer Kandidaten obliegt es ausschließlich dem Auftraggeber, unverzüglich die entsprechenden arbeitsrechtlichen Verfahren zu hinterfragen und zu veranlassen.

 

5.8 Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, Rechtsberatung zu erteilen. Jegliche Informationen oder Auskünfte, die im Rahmen der Vermittlungstätigkeiten gegeben werden, stellen keine rechtliche Beratung dar.

6. Vermittlungsprovision

6.1 Schließt der Auftraggeber oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen mit einem vom Auftragnehmer empfohlenen Kandidaten innerhalb von 12 Monaten einen mündlichen oder schriftlichen Vertrag über eine Beschäftigung ab, so erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber eine Provision.

 

6.2 Die Höhe der Provision wird, wenn nicht anders vereinbart, je Kandidaten gesondert festgelegt und zusammen mit dem vorgestellten Kandidaten an dem Auftraggeber schriftlich per E-Mail kommuniziert. Die Provision versteht sich netto, d.h. zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer, und wird als Anteil eines etwaigen Bruttomonatsgehaltes angegeben, welcher ein Kandidat bei der jeweiligen Stelle verdienen wird. Wenn keine schriftliche Vorstellung des Kandidaten erfolgt und nicht anders vereinbart, beträgt die Netto-Provision ein Brutto-Monatsgehalt.

 

6.3 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer spätestens 5 Arbeitstage nach der Zusage des Kandidaten schriftlich die Höhe des Bruttomonatsgehaltes sowie Stundenausmaß mitzuteilen. Falls der Auftraggeber keine Angaben zu dem Bruttomonatsgehalt sowie Stundenausmaß binnen der genannten Frist macht oder die Höhe des Gehalts oder Stundenausmaßes zweifelhaft oder marktunüblich ist, kann stattdessen auf Wunsch des Auftragnehmers das anzunehmende Bruttomonatsgehalt als Basis zur Berechnung der Provision hergehalten werden, beispielsweise durch Berücksichtigung der Kollektivvertraglichen Bestimmungen oder der marktüblichen Gehälter sowie beim Stundenausmaß von einer Vollzeitbeschäftigung ausgehen.

 

6.4 Die Rechnungslegung durch den Auftragnehmer erfolgt, wenn nicht anders vereinbart unmittelbar nach 2 Wochen ab dem gesetzlichen Anmeldedatum bei dem jeweiligen Versicherungsträger, d.h. nach dem Ablauf der Garantiezeit.

 

6.5 Die Provision ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungslegung fällig.

 

6.6 Einwendungen des Auftraggebers gegen Rechnungen des Auftragnehmers müssen binnen 5 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich geltend gemacht werden, widrigenfalls gilt der Rechnungsbetrag als anerkannt.

 

6.7 Im Falle von Zahlungsverzug durch den Auftraggeber behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, gesetzliche vorgesehene Verzugszinsen und Mahnspesen zu verrechnen. Der Auftragnehmer behält sich ebenso das Recht vor, Mahnungen auch durch externe Inkassodienstleister durchzuführen zu lassen, wodurch zusätzliche externe Kosten entstehen können, welche vom Auftraggeber getragen werden.

 

6.8 Werden auf der Grundlage dieser AGB, Verträge mit mehreren Kandidaten geschlossen, so ist die Vermittlungsprovision für jeden einzelnen Vertrag in voller Höhe fällig.

6.9 Bei Kündigung nach der Garantiezeit oder sonstiger Beendigung des Vertrages seitens des Bewerbers oder des Auftraggebers erfolgt keine Rückerstattung der Provision. 

7. Garantiezeit

7.1 Um das finanzielle Risiko des Auftraggebers möglichst niedrig zu halten,

gewährt der Auftragnehmer je Vermittlung eine definierte Garantiezeit. Die Garantiezeit beginnt mit dem gesetzlichen Anmeldedatum des Arbeitnehmers beim Versicherungsträger und endet, wenn nicht anders vereinbart, nach 2 Wochen, wenn nicht anders vereinbart. Die Garantiezeit ist nicht als arbeitsrechtliche Probezeiten zu verstehen.

 

7.2 Sollte ein von Auftragnehmer vermittelter Kandidat innerhalb der Garantiezeit kündigen, gekündigt werden, vorzeitig ausscheiden oder entlassen werden, wird sich der Auftragnehmer nach Rücksprache mit dem Auftraggeber um einen entsprechenden Ersatzkandidaten bemühen oder keine Provision in die Rechnung stellen. Die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses ist dabei vom Auftraggeber schriftlich unmittelbar, spätestens binnen 3 Tagen, unter Angabe der Ursache für die Beendigung, dem Auftragnehmer schriftlich zu kommunizieren.

 

7.3 Bei einer Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit dem Kandidaten ist das Datum der Abmeldung des Arbeitnehmers bei der Sozialversicherung maßgeblich für die Anwendung der Garantiezeit. Das Datum, an dem die Kündigung, einvernehmliche Auflösung oder Entlassung ausgesprochen wird, ist somit nicht entscheidend für die Garantiezeit.

 

7.4 Die Garantiezeit gilt nicht, wenn der Auftraggeber in Beziehung auf die Beschäftigung des Kandidaten nachweisbar gegen Arbeitsrechtliche Vorgaben verstößt, beispielsweise in Hinblick auf Stundenausmaß, Arbeitsbedingungen, Gehalt und mehr. In diesem Fall besteht das Recht des Auftragnehmers auf eine vorzeitige Verrechnung der Provision und es wird keine Garantiezeit oder kostenlose Ersatzbesetzung geleistet. Darüberhinausgehende Ansprüche seitens des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer werden ausgeschlossen.

 

7.5 Sollte ein Kandidat nach Beendigung eines Arbeitsvertrages in der Garantiezeit zu einem späteren Zeitpunkt wieder eingestellt werden, bleibt der Anspruch auf Provision in voller Höhe, auch nachträglich, bestehen.

 

8. Streitigkeiten

8.1 Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen AGB ergeben oder sich auf dessen Verletzung, Beendigung oder Nichtigkeit beziehen, einschließlich der Gültigkeit dieser Klausel, können nur vor dem zuständigen Gericht am Sitz oder der Niederlassung des Auftragnehmers geltend gemacht werden.

 

8.2 Wenn der Auftraggeber seinen Sitz nicht in der EU, Island, Norwegen oder der Schweiz hat, gilt abweichend von 8.1 Folgendes: Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen AGB ergeben oder auf dessen Verletzung, Beendigung oder Nichtigkeit einschließlich der Gültigkeit dieser Klausel beziehen, werden nach der Schieds- und Schlichtungsordnung des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) von einem Schiedsrichter gemäß diesen Regeln endgültig entschieden. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Wien. Die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist Deutsch.

 

8.3 Diese AGB unterliegt dem Recht der Republik Österreich und ist nach diesem auszulegen. Die Anwendung des österreichischen Internationalen Privatrechts (IPRG) oder anderer Kollisionsnormen ist ausgeschlossen. Die Anwendbarkeit des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf ("UNCISG", "Wiener Übereinkommen") wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

9. Änderungen und Ergänzungen

9.1 Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 7 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Auftraggeber in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.

 

9.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB, gleich aus welchen Gründen, berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der AGB und den Interessen beider Parteien am nächsten kommt.

 

10. Datenschutz

10.1 Der Auftraggeber ermächtigt und beauftragt den Auftragnehmer

ausdrücklich, sämtliche über sein Unternehmen oder (zukünftige) Mitarbeiter bekannt gegebenen personenbezogenen und sonstigen Daten, sowie alle erteilten Informationen zu verarbeiten und, soweit gesetzliche Regelungen dies vorsehen, an

Dritte, insbesondere Behörden und sonstige Institutionen, weiterzugeben.

 

10.2 Der Auftraggeber sowie Auftragnehmer sind verpflichtet, Lebensläufe und jegliche Daten der Kandidaten vertraulich zu behandeln und nur zum Zweck der potenziellen Beschäftigung zu verwenden. Sobald dieser Bedarf nicht mehr gegeben ist, sind die bekannt gegebenen Daten auf Seiten des Auftraggebers zu löschen. Jede sonstige Verarbeitung sowie die Weitergabe durch Auftraggeber, der durch den Auftragnehmer bekannt gegebenen Daten, ist untersagt.

 

10.3 Im Falle der Übergabe einer offenen Rechnung an ein Inkassodienstleister wird

vom Auftragnehmer Firmenname, Anschrift sowie Kontaktdaten des Auftraggebers und der aushaftende Saldo an den Inkassodienstleister weitergegeben.

 

11. Sonstiges

11.1 Allfällige Änderungen im Zusammenhang mit der Rechtsform bzw. dem Mitarbeiterbestand des Auftragnehmers oder Auftraggebers haben auf die Gültigkeit dieses Vertrages keinerlei Einfluss.

 

11.2 Der Erfüllungsort aus der Geschäftstätigkeit ist der Firmensitz des Auftragnehmers.

 

11.3 Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer das Recht ein, sein Logo und seinen Firmennamen als Referenz auf der Homepage des Auftragnehmers unentgeltlich zu verwenden. Ein Widerruf dieser Einräumung ist jederzeit schriftlich möglich.

 

11.4 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, allfällige Forderungen, die er gegenüber dem Auftragnehmer hat, in compensando aufzurechnen.

 

11.5 Der Auftraggeber anerkennt die Angemessenheit des vereinbarten Entgeltes und verzichtet somit auf die Anfechtung des Vertrages wegen Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis) sowie wegen Irrtums.

 

11.6 Im Sinne der Gleichbehandlung wendet sich der Auftragnehmer gleichermaßen an Personen jeglichen Geschlechtes.

 

 

 

Gablitz, am 19.03.2024

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