Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Bewerber

1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1 Die AV Group OG, Hauersteigstraße 3a/1/1, 3003 Gablitz (im Folgenden „Vermittler“ genannt), erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

1.2 Diese Bestimmungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Vermittler und dem Arbeitssuchenden (im Folgenden „Kandidat“ genannt) im Bereich B2C (Business-to-Consumer).

1.3 Durch die Kontaktaufnahme (über die Website, E-Mail, Jobportale, Whatsapp oder soziale Medien) bestätigt der Kandidat, diese AGB gelesen und akzeptiert zu haben.

1.4 Die Angebote des Vermittlers sind für den Kandidaten jederzeit freibleibend und unverbindlich.

2. Umfang der Dienstleistung

2.1 Der Kandidat beauftragt den Vermittler mit der Identifikation passender Stellenangebote sowie der Übermittlung von Bewerbungsunterlagen an potenzielle Arbeitgeber in Österreich, Deutschland und der Schweiz.  

2.2 Die Dienstleistung des Vermittlers ist für den Kandidaten vollständig kostenlos, unverbindlich und erfolgt auf unbestimmte Zeit.

2.3 Der Vermittler wird ausschließlich als Vermittler tätig. Ein etwaiger Arbeitsvertrag kommt unmittelbar und ausschließlich zwischen dem Arbeitgeber und dem Kandidaten zustande.

2.4 Der Vermittler entscheidet nach eigenem fachlichem Ermessen, ob eine Arbeitsvermittlung für das jeweilige Profil möglich ist.

​3. Mitwirkungspflichten des Kandidaten

Um eine erfolgreiche Vermittlung zu gewährleisten und die Qualität der Dienstleistung gegenüber den Partnerbetrieben sicherzustellen, verpflichtet sich der Kandidat zu folgender Mitwirkung:

3.1 Ehrlichkeit: Der Kandidat stellt dem Vermittler wahrheitsgetreue Informationen sowie einen aktuellen und vollständigen Lebenslauf zur Verfügung.

3.2 Verbindlichkeit bei Terminen: Der Kandidat verpflichtet sich, vereinbarte Termine für Vorstellungsgespräche oder Probearbeiten zuverlässig wahrzunehmen. Sollte eine Teilnahme nicht möglich sein, ist der Vermittler umgehend schriftlich zu informieren, um Absagen professionell koordinieren zu können.

3.3 Transparenz: Der Kandidat informiert den Vermittler unverzüglich schriftlich über den Abschluss eines Arbeitsvertrages, sofern der Kontakt zum Arbeitgeber durch den Vermittler initiiert wurde.

3.4 Weitergabe-Verbot: Die Weitergabe von konkreten, durch den Vermittler bekannt gegebenen Stellenangeboten an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung untersagt.

3.5 Erstkontakt und Eigenbewerbung: Der Erstkontakt zu einem vorgeschlagenen Arbeitgeber erfolgt ausschließlich über den Vermittler. Falls bereits vor der Vorstellung durch den Vermittler eine Bewerbung bei einem Betrieb erfolgt ist, muss der Kandidat den Vermittler darüber sofort informieren.

3.6 Direktkontakt-Verbot: Es ist dem Kandidaten untersagt, Arbeitgeber, welche ihm durch den Vermittler bekannt geworden sind, innerhalb von 12 Monaten nach Bekanntwerden ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermittlers direkt zu kontaktieren.

4. Haftung und Gewährleistung

4.1 Der Vermittler übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben der Arbeitgeber sowie für das tatsächliche Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses.

4.2 Da der Vermittler nicht Vertragspartner des Arbeitsvertrages ist, ist jegliche Haftung für die Einhaltung von Arbeitsbedingungen, Gehaltszahlungen oder arbeitsrechtlichen Vorschriften durch den Arbeitgeber ausgeschlossen.

4.3 Der Vermittler erbringt keine Rechtsberatung. Jegliche Informationen im Rahmen der Vermittlung stellen keine juristische Auskunft dar.

5. Datenschutz und Bildrechte

5.1 Der Kandidat willigt ein, dass seine personenbezogenen Daten gemäß DSGVO zum Zweck der Arbeitsvermittlung verarbeitet und an potenzielle Arbeitgeber weitergegeben werden.

5.2 Der Vermittler ist berechtigt, die vom Kandidaten zur Verfügung gestellten Fotos zu bearbeiten, um die Darstellung im Kandidatenprofil zu optimieren. Ebenso zulässig ist die Verwendung und Bearbeitung von öffentlich frei verfügbaren Fotos (z. B. aus beruflichen sozialen Netzwerken), um ein professionelles Profil für die Vermittlung zu erstellen.

5.3 Der Kandidat hat jederzeit das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung („Vergessenwerden“), Einschränkung der Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit und Widerspruch.

6. Newsletter

6.1 Der Vermittler behält sich das Recht vor, dem Kandidaten Newsletter und andere relevante Informationen im Zusammenhang mit den angebotenen Dienstleistungen elektronisch zu senden. Sollte der Kandidat diese Art von Kommunikation nicht wünschen, ist eine schriftliche Abmeldung jederzeit möglich. Eine entsprechende Abmeldeoption befindet sich ebenso in jeder Newsletter-E-Mail.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Es gilt das Recht der Republik Österreich.

7.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Vermittlers.

7.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

​​Gablitz, am 01.01.2026

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