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AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

der AV Group OG (Firmensitz: Linzerstraße 177/5, 3003 Gablitz; FN: 605383 w; Tel.: +43 (0) 677643093-91; E-Mail: office@av-lead.com)

Inhalt:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Sprachedienstleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Social Media-Dienstleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Personalvermittlungs-Dienstleistungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Paketpreise

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Sprachedienstleistungen

1. Allgemeine Grundlagen/Geltungsbereich

1.1Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Sprachdienstleister gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Der Sprachdienstleister schließt Verträge grundsätzlich nur auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen ab. Der Auftraggeber anerkennt ausdrücklich, diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt geworden sind. Das gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist.

1.2 Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, daher auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nicht Vertragsinhalt, es sei denn, diese werden vom Sprachdienstleister ausdrücklich schriftlich anerkannt.

 

2. Verweise

Zur Auslegung dieser AGB gelten in folgender Reihenfolge

2.1 die ÖNORM EN ISO 17100 Übersetzungsdienstleistungen - Anforderungen an Übersetzungsdienstleistungen in der jeweils gültigen Fassung

2.2 die ÖNORM D1202 Übersetzungsverträge in der jeweils gültigen Fassung

3. Umfang der Leistung

3.1 Der Sprachdienstleister erbringt gegenüber dem Auftraggeber Sprachdienstleistungen [das umfasst insbesondere Übersetzen, Dolmetschen (konsekutiv und simultan), Schrift- und Gebärdendolmetschen, Lokalisierung von Software, Synchronisation], Projektmanagement sowie die Planung und Durchführung anderer den Sprachdienstleistungen zugehörigen oder allfälliger Zusatzdienstleistungen.

3.2Der Sprachdienstleister verpflichtet sich, alle übertragenen Tätigkeiten nach bestem Wissen und den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister und nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit durchzuführen. Der Sprachdienstleister schuldet jedoch keinen Erfolg. Er ist nicht verantwortlich dafür, dass seine Dienstleistung den vom Auftraggeber gewünschten Zweck erfüllt. Dafür ist der Auftraggeber selbst verantwortlich.

3.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich dem Sprachdienstleister zusammen mit der Übermittlung des Ausgangstextes bereits zur Angebotslegung mitzuteilen, wofür die Übersetzung verwendet wird, z. B. ob sie

3.3.1 für ein bestimmtes Zielland vorgesehen ist,

3.3.2 der Information dient,

3.3.3 der Veröffentlichung und Werbung dient

3.3.4 für rechtliche Zwecke oder Patentverfahren vorgesehen ist,

3.3.5 oder irgendeinem anderen Zweck dienen soll, bei dem die Übersetzung der Texte durch den damit befassten Sprachdienstleister von Bedeutung ist.

3.4 Der Auftraggeber darf die Übersetzung nur zu dem von ihm angegebenen Zweck verwenden. Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung für einen anderen als den vereinbarten Zweck verwendet, besteht keinerlei Haftung des Sprachdienstleisters auch dann nicht, wenn die Dienstleistung den allgemeinen Regeln für Sprachdienstleister widerspricht.

3.5 Übersetzungen sind vom Sprachdienstleister, sofern nicht anders vereinbart, in einfacher Ausfertigung in elektronischer Form zu liefern.

3.6 Sofern der Auftraggeber die Verwendung einer bestimmten Technologie wünscht, muss er dies dem Sprachdienstleister bekannt geben und – sofern dies eine für Sprachdienstleister nicht zwingend gängige Anwendung ist (z.B. Auto-CAD oder Web-Content-Anwendungen) – diesem den Zugang zu der gewünschten Technologie ermöglichen.

3.7 Die fachliche und sprachliche Richtigkeit des Ausgangstextes fällt ausschließlich in die Verantwortung des Auftraggebers und wird vom Sprachdienstleister keiner Prüfung unterzogen.

3.8 Der Sprachdienstleister hat das Recht, den Auftrag an qualifizierte Subunternehmer weiterzugeben, in diesem Falle bleibt er jedoch Vertragspartner des Auftraggebers mit alleiniger Verantwortung gegenüber dem Auftraggeber.

3.9 Der Name des Sprachdienstleisters darf nur dann der veröffentlichten Übersetzung beigefügt werden, wenn der gesamte Text von diesem übersetzt und keine Veränderungen an der Übersetzung – ohne der Zustimmung des Sprachdienstleisters - vorgenommen wurden.

3.10 Wurde nichts anderes vereinbart, erfolgt die formale Gestaltung nach den Regelungen der ÖNORM EN ISO 17100.

3.11 Der Auftraggeber räumt dem Sprachdienstleister das Recht ein, sein Logo und seinen Firmennamen als Referenz auf der Homepage des Sprachdienstleisters unentgeltlich zu verwenden. Ein Widerruf dieser Einräumung ist jederzeit schriftlich möglich.

 

4. Preise, Nebenbedingungen zur Rechnungslegung

4.1 Die Preise für die jeweiligen Sprachdienstleistungen bestimmen sich nach den Tarifen (Preislisten) des Sprachdienstleisters, die für die jeweilige Art der erbrachten Leistung anzuwenden sind.

4.2 Als Berechnungsbasis gelten die jeweils vereinbarten Grundlagen (zum Beispiel: Zieltext / Ausgangstext, Stundensatz, Seitenanzahl, Zeilenanzahl).

4.3 Ein Kostenvoranschlag gilt nur dann als verbindlich, wenn er schriftlich und nach Vorlage der zu übersetzenden Unterlagen erstellt wurde. Kostenvoranschläge, welche in anderer Form angeführt werden gelten immer nur als völlig unverbindliche Richtlinie.

4.4 Der Kostenvoranschlag wird nach bestem Fachwissen erstellt, kann jedoch Änderungen unterliegen. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von über 15 % ergeben, so wird der Sprachdienstleister den Auftraggeber davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um unvermeidliche Kostenüberschreitungen bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich und diese Kosten können ohne Verständigung des Auftraggebers in Rechnung gestellt werden.

4.5 Sofern nicht anders vereinbart, werden Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt.

4.6 Es gilt Wertbeständigkeit der Forderung samt Nebenforderungen. Als Maß der Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete lndexzahl. Schwankungen der lndexzahl nach oben oder unten bis einschließlich 2,5% bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene lndexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Kollektivvertragliche Lohn- bzw. Gehaltserhöhungen oder -senkungen berechtigen den Sprachdienstleister ebenfalls zu einer entsprechenden nachträglichen Preiskorrektur.

4.7 Für die Überprüfung von Fremdübersetzungen wird, so im Einzelfall nicht anders vereinbart, ein angemessenes Entgelt in Rechnung gestellt.

4.8 Für Express- und Wochenendarbeiten können angemessene Zuschläge verrechnet werden, die entsprechend zu vereinbaren sind.

4.9 Der Sprachdienstleister ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung zu verlangen.

4.10 Wurde zwischen dem Auftraggeber und dem Sprachdienstleister Teilzahlung (z.B. Lieferung von Teilleistungen oder bei Akontozahlung) vereinbart, ist der Sprachdienstleister bei Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt, die Arbeit an aktuellen Aufträgen für diesen Auftraggeber ohne Rechtsfolgen für den Sprachdienstleister so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Der Sprachdienstleister hat den Auftraggeber aber umgehend von der Einstellung der Arbeit zu informieren.

5. Termine, Lieferung

5.1 Der Liefertermin ist zwischen dem Sprachdienstleister und dem Auftraggeber zu vereinbaren. Der Liefertermin bildet einen wesentlichen Vertragsbestandteil des vom Sprachdienstleister angenommenen Auftrages. Wurde kein Liefertermin vereinbart, ist die Dienstleistung in angemessener Zeit zu erbringen. Sollte der Liefertermin nicht eingehalten werden können, hat der Sprachdienstleister den Auftraggeber umgehend zu informieren und bekannt zu geben, bis zu welchem Termin die Dienstleistung erbracht wird.  

5.2 Voraussetzung für die Einhaltung des Liefertermins, insbesondere bei einem Fixgeschäft ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Auftraggeber beizustellender Unterlagen im angegebenen Umfang (z. B. Ausgangstexte und alle erforderlichen Hintergrundinformationen) und im angegebenen Dateiformat sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen bei Lieferung von Teilleistungen oder Ähnlichem und sonstiger anderer Verpflichtungen. Erfüllt der Auftraggeber seine Verpflichtung zur Bereitstellung und Bezahlung nicht rechtzeitig, so verlängert sich die Lieferfrist entsprechend um den Zeitraum, um den dem Sprachdienstleister die erforderlichen Unterlagen zu spät zur Verfügung gestellt wurden. Bei einem Fixgeschäft obliegt es dem Sprachdienstleister zu beurteilen, ob auch bei verspäteter zur Verfügungstellung von Unterlagen durch den Auftraggeber der vereinbarte Liefertermin gehalten werden kann. Fallen dadurch Zuschläge für Express- und Wochenendarbeiten an, hat der Sprachdienstleister den Auftraggeber darüber umgehend zu informieren. Kann der Auftraggeber nicht erreicht werden, gebühren diese Zuschläge dann, wenn sie zur Einhaltung des Fixgeschäftes tunlich sind.

5.3 Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Dienstleistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, z. B. weil er die Unterlagen dem Sprachdienstleister nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt oder seine Mitwirkungspflicht verletzt, steht dem Sprachdienstleister eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Stornogebühr in der Höhe von 50% des Auftragswertes der vereinbarten Leistung oder Teilleistung zu. Eine Anrechnung dessen, was sich der Sprachdienstleister infolge Unterbleibens der Arbeit erspart oder er durch anderweitige Verwendung erworben oder zu erwerben absichtlich versäumt hat, findet nicht statt (vgl. § 1168 ABGB).

5.4 Die mit der Übermittlung der vom Auftraggeber beizustellenden Unterlagen verbundenen Gefahren trägt der Auftraggeber; die mit der Übermittlung der Dienstleistung verbundenen Gefahren trägt der Sprachdienstleister.

5.5 Ist nichts anderes vereinbart, so verbleiben die vom Auftraggeber dem Sprachdienstleister zur Verfügung gestellten Unterlagen nach Abschluss des Übersetzungsauftrages beim Sprachdienstleister. Der Sprachdienstleister hat dafür zu sorgen, dass diese Unterlagen sorgsam verwahrt werden, sodass Unbefugte keinen Zugang dazu haben, die Verschwiegenheitsverpflichtung nicht verletzt wird und die Unterlagen nicht vertragswidrig verwendet werden können.

 

6. Höhere Gewalt

6.1 Für den Fall der höheren Gewalt hat der Sprachdienstleister den Auftraggeber unverzüglich zu benachrichtigen. Höhere Gewalt berechtigt sowohl den Sprachdienstleister als auch den Auftraggeber, vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber hat jedoch dem Sprachdienstleister Ersatz für bereits getätigten Aufwendungen bzw. Leistungen zu leisten.

6.2 Als höhere Gewalt werden angesehen: Arbeitskonflikte, Kriegshandlungen, Bürgerkrieg, Eintritt unvorhersehbarer Ereignisse, die nachweislich die Möglichkeit des Sprachdienstleisters, den Auftrag vereinbarungsgemäß zu erledigen, entscheidend beeinträchtigen und ähnliche Vorkommnisse.

7. Geheimhaltung/Datenschutz

7.1 Der Sprachdienstleister verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten des Auftraggebers, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.

7.2 Der Sprachdienstleister ist von seiner Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber Erfüllungsgehilfen, denen er sich bedient, entbunden. Er hat seine Geheimhaltungsverpflichtung aber auf diese zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Geheimhaltungsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

7.3 Die Geheimhaltung ist zeitlich auf 5 Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses beschränkt.

7.4 Der Sprachdienstleister ist berechtigt, ihm übermittelte Daten oder sonst anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten und diese Daten auch nach dem Ende des Vertragsverhältnisses zu speichern, wenn diese Speicherung oder Verarbeitung zur Erfüllung des Auftrages oder von gesetzlichen Pflichten (z.B. Daten für die Rechnungslegung) nötig ist. Nach Ablauf dieser Frist werden die Daten gelöscht. 

7.5 Soweit es sich um Angaben des Auftraggebers zur Kommunikation handelt (z. B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer), stimmt der Auftraggeber zu, dass diese Kontaktdaten verarbeitet und gespeichert werden dürfen und auch Nachrichten zu Werbezwecken im Sinne des § 107 TKG an ihn gesendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann vom Auftraggeber jederzeit widerrufen werden.

7.6 Der Auftraggeber hat außerdem unter den Voraussetzungen der Bestimmungen des DSG das Recht, die Löschung seiner Daten zu verlangen. Diesem Recht wird aber nur dann entsprochen, wenn den Sprachdienstleister keine rechtliche Pflicht zur Speicherung der personenbezogenen Daten trifft.

 

8. Haftung für Mängel (Gewährleistung)

8.1 Sämtliche Mängel müssen vom Auftraggeber in hinreichender Form schriftlich erläutert und nachgewiesen werden (Fehlerprotokoll). Dies hat innerhalb einer Woche nach Lieferung der Dienstleistung zu erfolgen.

8.2 Zur Mängelbehebung bzw. -beseitigung hat der Auftraggeber dem Sprachdienstleister eine angemessene Frist und Gelegenheit zur Nachholung und Verbesserung seiner Leistung zu gewähren. Werden die Mängel innerhalb der angemessenen Frist vom Sprachdienstleister behoben, so hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisminderung.

8.3 Wenn der Sprachdienstleister die angemessene Nachfrist verstreichen lässt, ohne den Mangel zu beheben, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten (Wandlung) oder eine Herabsetzung der Vergütung (Preisminderung) verlangen. Bei geringfügigen Mängeln besteht jedoch kein Recht zum Vertragsrücktritt.

8.4 Gewährleistungsansprüche berechtigen den Auftraggeber nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teils des Rechnungsbetrages; in einem derartigen Fall verzichtet der Auftraggeber auch auf die Möglichkeit der Aufrechnung.

8.5 Für Übersetzungen, die für Druckwerke verwendet werden, besteht eine Haftung für Mängel nur dann, wenn der Auftraggeber in seinem Auftrag ausdrücklich schriftlich bekannt gibt, dass er beabsichtigt, den Text zu veröffentlichen und wenn dem Sprachdienstleister Korrekturfahnen vorgelegt werden (Autorkorrektur) bis einschließlich jener Fassung des Textes, nach der keinerlei Änderungen mehr vorgenommen werden. In diesem Fall ist dem Sprachdienstleister ein angemessener Kostenersatz zu bezahlen.

8.6 Für die Übersetzung von schwer lesbaren, unleserlichen bzw. unverständlichen Vorlagen besteht keiner Gewährleistung; gleiches gilt auch für Überprüfungen von fremden Übersetzungen.

8.7 Stilistische Verbesserungen bzw. Abstimmungen von spezifischen Terminologien (insbesondere von branchen-  bzw. firmeneigenen Termini) etc. gelten nicht als Übersetzungsmangel.

8.8 Für auftragsspezifische Abkürzungen, die vom Auftraggeber bei Auftragserteilung nicht angegeben bzw. erklärt wurden, wird keine Gewähr geleistet.

8.9 Für die richtige Wiedergabe von Namen und Anschriften bei Vorlagen, die nicht in lateinischer Schrift gehalten sind, übernimmt der Sprachdienstleister keinerlei Haftung. In solchen Fällen wird dem Auftraggeber empfohlen, die Schreibweise von Namen und Eigenbezeichnungen auf einem besonderen Blatt in lateinischer Blockschrift vorzunehmen.

8.10 Die Zahlenwiedergabe erfolgt nur gemäß Ausgangstext. Für die Umrechnung von Zahlen, Maßen, Währungen und dergleichen ist der Auftraggeber verantwortlich.

8.11 Für vom Auftraggeber beigestellte Ausgangstexte, Originale und dergleichen haftet der Sprachdienstleister, sofern diese nicht mit der Lieferung dem Auftraggeber zurückgegeben werden, als Verwahrer im Sinne des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches für die Dauer von vier Wochen nach Fertigstellung des Auftrages. Eine Pflicht zur Versicherung besteht nicht. Für die Rückerstattung gilt Punkt 5.4 sinngemäß.

8.12 Die Übermittlung von Zieltexten mittels Datentransfer (wie E-Mail, Modem usw.) wird der Sprachdienstleister nach dem aktuellen Stand der Technik durchführen. Aufgrund der technischen Gegebenheiten kann jedoch keine Garantie bzw. Haftung des Sprachdienstleisters für dabei entstehende Mängel und Beeinträchtigungen (wie Verletzung der Geheimhaltungspflichten, Beschädigung von Dateien u.ä.) übernommen werden, sofern nicht zumindest grobe Fahrlässigkeit des Sprachdienstleisters vorliegt.

 

9. Schadenersatz

9.1 Alle Schadenersatzansprüche gegen den Sprachdienstleister sind, sofern nicht gesetzlich anderes zwingend vorgeschrieben, mit der Höhe des Rechnungsbetrages (netto) begrenzt. Ausgenommen von dieser Beschränkung des Schadenersatzes sind Fälle, in denen der Schaden durch den Sprachdienstleister grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde oder für Schäden an Personen nach dem Produkthaftungsgesetz, die nachweislich durch eine fehlerhafte Übersetzung verursacht wurden.

9.2 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber 12 Monate nach Beendigung des jeweiligen Dienstleistungsvertrages gerichtlich geltend zu machen, anderenfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Eine Verlängerung der Zusammenarbeit verlängert diese Frist nicht. Der Auftraggeber hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Sprachdienstleisters zurückzuführen ist.

9.3 Für den Fall, dass der Auftraggeber die Übersetzung zu einem anderen als dem angegebenen Zweck verwendet, ist eine Haftung des Sprachdienstleisters aus dem Titel des Schadenersatzes ausgeschlossen.

 

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Sämtliche dem Auftraggeber überlassenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Auftrag bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus dem Vertrag erwachsenen Verbindlichkeiten Eigentum des Sprachdienstleisters.

10.2 Jegliche Art von im Auftrag nicht enthaltenen Unterlagen wie Translation Memories, Terminologiedatenbanken, Paralleltexte, Software, Prospekte, Kataloge und Berichte sowie alle Kosten verursachenden Unterlagen wie z .B. Literatur oder Skripten bleiben geistiges Eigentum des Sprachdienstleisters und stehen unter dem Schutz der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Die Weitergabe und Vervielfältigung darf nur mit Zustimmung des Sprachdienstleisters erfolgen.

10.3 lm Zuge eines oder mehrerer Aufträge angelegte Translation Memories sind - falls nicht anders vereinbart - Eigentum des Sprachdienstleisters. Sollte der Auftraggeber eine Übergabe wünschen, ist dies ein Zusatzauftrag der entsprechend zu vergüten ist.

10.4 Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Translation Memories und Terminologiedatenbanken bleiben - so nicht anders vereinbart - weiterhin Eigentum des Auftraggebers.

 

11. Urheberrecht

11.1 Der Sprachdienstleister ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber das Recht zusteht, die Ausgangstexte zu übersetzen bzw. übersetzen zu lassen. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über alle Rechte verfügt, die für die Ausführung des Auftrages erforderlich sind.

11.2 Bei urheberrechtlich geschützten Übersetzungen hat der Auftraggeber den Verwendungszweck anzugeben. Der Auftraggeber erwirbt nur jene Rechte, die dem angegebenen Verwendungszweck der Übersetzung entsprechen.

11.3 Bei einigen Sprachdienstleistungen bleiben Sprachdienstleister als geistige Schöpfer der Sprachdienstleistung Urheber derselben und es steht ihnen daher das Recht zu, als Urheber genannt zu werden. Der Auftraggeber erwirbt mit vollständiger Zahlung des Honorars die jeweils vereinbarten Werknutzungsrechte an der Sprachdienstleistung. Der Name eines Sprachdienstleisters darf nur dann einem veröffentlichten Text bzw. Textteil beigefügt werden, wenn die gesamte Leistung unverändert von diesem stammt bzw. bei deren Änderung nach dessen nachträglicher Zustimmung.

11.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Sprachdienstleister gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten aus Verletzungen von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persönlichkeitsschutzrechten erhoben werden, schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber keinen Verwendungszweck angegeben hat bzw. die Übersetzung zu anderen als den angegebenen Zwecken verwendet wird. Der Sprachdienstleister wird solche Ansprüche dem Auftraggeber unverzüglich anzeigen und ihm bei gerichtlicher Inanspruchnahme den Streit verkünden. Tritt der Auftraggeber nach Streitverkündigung nicht als Streitgenosse des Sprachdienstleisters dem Verfahren bei, so ist der Sprachdienstleister berechtigt, den Anspruch der Klägerin anzuerkennen und sich bei dem Auftraggeber ohne Rücksicht auf die Rechtmäßigkeit des anerkannten Anspruches schadlos zu halten.

 

12. Zahlung

12.1 Die Zahlung hat, sofern nichts anderes vereinbart wurde, bei Lieferung der Sprachdienstleistung und nach Rechnungslegung zu erfolgen.

12.2 Der Sprachdienstleister ist berechtigt, im Vorhinein eine angemessene Akontozahlung zu verlangen.

12.3 Ist Abholung vereinbart und wird die Übersetzung vom Auftraggeber nicht zeitgerecht abgeholt, so tritt mit dem vereinbarten Tag zur Abholung die Zahlungspflicht des Auftraggebers ein.

12.4 Tritt Zahlungsverzug ein, so ist der Sprachdienstleister berechtigt, beigestellte Auftragsunterlagen (z. B. zu übersetzende Manuskripte) zurückzubehalten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in angemessener Höhe (8% über dem Basiszinssatz) sowie angemessene Mahnspesen in Anrechnung gebracht.

12.5 Bei Nichteinhaltung der zwischen dem Auftraggeber und dem Sprachdienstleister vereinbarten Zahlungsbedingungen (z.B. Akontozahlung) ist der Sprachdienstleister berechtigt, die Arbeit an den bei ihm liegenden anderen Aufträgen des Auftraggebers nach vorheriger Mitteilung so lange einzustellen, bis der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt. Dies gilt auch für Aufträge, bei denen ein fixer Liefertermin vereinbart wurde (siehe Punkt 5.1.). Durch die damit verbundene Einstellung der Arbeit erwachsen einerseits dem Auftraggeber keinerlei Rechtsansprüche, andererseits wird der Sprachdienstleister in seinen Rechten in keiner Weise präjudiziert.

 

13. Salvatorische Klausel

13.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Bedingungen berührt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

13.2 Sollte eine Klausel unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, verpflichten sich beide Parteien, diese durch eine rechtlich zulässige, wirksame und durchsetzbare Klausel zu ersetzen, die der wirtschaftlichen Intention der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

 

14. Schriftform

14.1 Sämtliche Änderungen, Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und dem Sprachdienstleister bedürfen der Schriftform.

15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

15.1 Erfüllungsort für alle Vertragsverhältnisse, die diesen Geschäftsbedingungen unterliegen, ist der Geschäftssitz des Sprachdienstleisters.

15.2 Zur Entscheidung aller aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist das am Sitz des Sprachdienstleisters sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig.

15.3 Es gilt österreichisches Recht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Social Media-Dienstleistungen

1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1 Die AV Group OG, Linzerstraße 177/5, 3003 Gablitz, eingetragen im Firmenbuch unter der Nummer 605383 w (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Agentur ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.

1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.

 

2. Social Media Kanäle

2.1 Die Agentur weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von der Agentur nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Agentur arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen. Die Agentur beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann die Agentur aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.

 

3. Konzept- und Ideenschutz

Hat der potentielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

3.1 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potentielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde. 

3.2 Der potentielle Kunde anerkennt, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

3.3 Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung der Agentur ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

3.4 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

3.5 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

3.6 Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

3.7 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde.   

3.8 Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung, welche sich nach dem Einzelfall berechnet, zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei der Agentur ein.

 

4. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden

4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie dem allfälligen Briefingprotokoll („Angebotsunterlagen“). Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.

4.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Nach Verstreichen dieser Frist ohne Rückmeldung des Kunden gelten sie als vom Kunden genehmigt.

4.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden - nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

4.5 Der Kunde räumt der Agentur das Recht ein, sein Logo und seinen Firmennamen als Referenz auf der Homepage der Agentur unentgeltlich zu verwenden. Ein Widerruf dieser Einräumung ist jederzeit schriftlich möglich.

 

5. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter

5.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

5.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

5.3 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

 

6. Termine

6.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.

6.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

6.3 Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

7. Vorzeitige Auflösung

7.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn

a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;

b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.

c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;

7.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
 

8. Honorar

8.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Ab einem Auftragsvolumen mit einem (jährlichen) Budget von € 20.000, oder solchen, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken ist die Agentur berechtigt, Zwischenabrechnungen bzw. Vorausrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.

8.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.

8.3 Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

8.4 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 % ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.

8.5 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Agentur - unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese - einseitig ändert oder abbricht, hat er der Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Honorarvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Agentur begründet ist, hat der Kunde der Agentur darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Honorar (Provision) zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Agentur, schad- und klaglos zu stellen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

 

9. Zahlung, Eigentumsvorbehalt

9.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.

9.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

9.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

9.4    Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

9.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).

9.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

 

10. Eigentumsrecht und Urheberrecht

10.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Mangels anderslautender Vereinbarung darf der Kunde die Leistungen der Agentur jedoch ausschließlich in Österreich nutzen. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

10.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. Die Herausgabe aller sogen. „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil.  Die Agentur ist nicht zur Herausgabe verpflichtet. D.h. ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten“ hat der Auftraggeber keinen Rechtsanspruch darauf.

10.3 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

10.4 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.

10.5 Für Nutzungen gemäß Abs 4. steht der Agentur im 1. Jahr nach Vertragsende ein Anspruch auf die volle im abgelaufenen Vertrag vereinbarte Agenturvergütung zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Agenturvergütung mehr zu zahlen.

10.6 Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.

 

11. Kennzeichnung

11.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

11.2 Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

 

12. Gewährleistung

12.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt eine allfällige Abweichung der Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

12.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

12.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

12.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.

 

13. Haftung und Produkthaftung

13.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

13.2 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.

13.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

 

14. Anzuwendendes Recht

Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

 

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

15.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

15.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

15.3 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Personalvermittlungs-Dienstleistungen

1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1 Die AV Group OG, Linzerstraße 177/5, 3003 Gablitz, eingetragen im Firmenbuch unter der Nummer 605383 w (im Folgenden „Auftragnehmer“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Auftraggeber sind nur wirksam, wenn sie von dem Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Auftraggebers widerspricht der Auftragnehmer ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Auftraggebers durch den Auftragnehmer bedarf es nicht.

1.4 Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Auftraggeber in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6 Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

 

2. Umfang der Vertretung

2.1 Der Auftraggeber betraut den Auftragnehmer mit der Vermittlung und Empfehlung von Personal. Der Auftragnehmer führt die Personalsuche durch, sichtet Lebensläufe und führt mit den Kandidaten persönliche oder telefonische Vorgespräche zur Feststellung der Eignung.

2.2 Eine Person wird vom Auftragnehmer empfohlen, sobald dem Auftraggeber Informationen vorliegen, die eine Identifizierung der Person (genannt "Kandidat") ermöglichen.

 

3. Aufgaben und Pflichten des Auftraggebers

3.1 Der Auftraggeber unterstützt den Auftragnehmer bei der Ausübung seiner Tätigkeit nach besten Kräften. Dabei wird er dem Auftragnehmer alle notwendigen Informationen und deren Änderungen, wie z.B. Personalbedarf, Anzahl, Zeitrahmen, Gehälter, zur Verfügung stellen.

3.2 Nimmt der Auftraggeber einen Bewerber des Auftragnehmers nicht an, so ist er verpflichtet, innerhalb von 14 Kalendertagen eine schriftliche Ablehnung zu übermitteln.

3.3 Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer schriftlich, wenn er beabsichtigt, selbst mit dem Bewerber weiter zu kommunizieren. Andernfalls wird die gesamte Kommunikation durch den Auftragnehmer koordiniert.

3.4 Übernimmt der Auftraggeber die Kommunikation, so informiert er den Auftragnehmer durch Übersendung einer Kopie unverzüglich schriftlich über unterschriebene Verträge mit Kandidaten oder wenn ein Kandidat einen Arbeitsvertrag nicht unterschreibt.

3.5 Der Erfüllungsort aus der Geschäftstätigkeit ist der Firmensitz des Auftragnehmers.

3.6 Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer das Recht ein, sein Logo und seinen Firmennamen als Referenz auf der Homepage des Auftragnehmers unentgeltlich zu verwenden. Ein Widerruf dieser Einräumung ist jederzeit schriftlich möglich.

 

4. Aufgaben und Pflichten des Auftragnehmers

4.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei der Ausübung seiner Tätigkeit als Beauftragter die Interessen des Auftraggebers mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrzunehmen.

4.2 Der Auftragnehmer kann sich zur Erfüllung seiner Aufgaben geeigneter Personen bedienen.

4.3 Der Auftragnehmer wird nur als Vermittler tätig, alle Personalverträge werden ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerber geschlossen.

4.4 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich informieren, wenn einer der vorgeschlagenen Kandidaten aus irgendeinem Grund nicht mehr an dem Stellenangebot interessiert ist und den Auftragnehmer darüber informiert hat.

4.5 Eine möglicherweise vom Auftragnehmer angebotene Nachbesetzungsgarantie beinhaltet das zusenden von Bewerbungen von zumindest zu 5, nach Einschätzung des Auftragnehmers passenden Kandidaten innerhalb 3 Monate. 

 

5. Haftungsausschluss

5.1 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Angaben oder persönlichen Einschätzungen eines Bewerbers. Die abschließende Beurteilung, ob ein Kandidat über die gewünschte fachliche und charakterliche Eignung für die jeweilige Aufgabe verfügt, erfolgt ausschließlich durch den Auftraggeber.

5.2 Wird der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Kandidaten gekündigt, bleibt der Provisionsanspruch für die Vermittlung bestehen. Eine Erstattung oder ein Ersatz durch den Auftragnehmer erfolgt nicht.

5.3 Bei der Einstellung ausländischer Kandidaten obliegt es dem Auftraggeber, unverzüglich die entsprechenden arbeitsrechtlichen Verfahren zu hinterfragen und zu veranlassen.

5.4 Der Auftragnehmer übernimmt keine Garantie oder Gewährleistung für eine erfolgreiche Vermittlung. Es besteht auch keine Verpflichtung des Auftragnehmers hinsichtlich einer bestimmten Anzahl von Kandidaten oder eines Liefertermins.

5.5 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung und Gewährleistung für die Qualität und Güte der Arbeitsleistung der vermittelten Kandidaten sowie für die Richtigkeit der vom Kandidaten angegebenen Eigenschaften, Qualifikationen und schriftlichen oder mündlichen Informationen. Die Überprüfung der vom Kandidaten gemachten Angaben obliegt allein dem Auftraggeber.

 

6. Provision

6.1 Schließt der Auftraggeber oder ein mit ihm verbundenes Unternehmen mit einem vom Auftragnehmer empfohlenen Kandidaten innerhalb von 12 Monaten einen mündlichen oder schriftlichen Vertrag wie z.B. einen Arbeitsvertrag, einen freien Mitarbeitervertrag oder eine vergleichbare vertragliche Vereinbarung ab, so erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber eine Provision. Der Provisionsanspruch besteht auch dann, wenn zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kein Vertragsverhältnis mehr besteht. Der Vergütungsanspruch entsteht zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zwischen dem Auftraggeber und einem Kandidaten.

6.2 Die Provision beträgt, wenn nicht anders vereinbart, 10 % zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer des voraussichtlichen Bruttojahresgehaltes, einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Zusatzvergütungen und der maximal möglichen Zusatzprämie, nicht aber einschließlich etwaiger Sachbezüge durch das Unternehmen des Kandidaten, mit dem der Auftraggeber in ein Vertragsverhältnis getreten ist. Die Höhe der Provision gilt auch dann, wenn ein Kandidat mit dem Auftraggeber weniger als ein Jahr in einem Vertragsverhältnis stand. Der Betrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.

6.3 Sollte zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber eine vergünstigte Provision für Kandidaten vereinbart werden, die für weniger als ein Jahr beschäftigt werden (z.B. saisonale Arbeitskräfte), und der Auftraggeber verlängert die Vertragsdauer mit einem solchen Kandidaten oder schließt innerhalb von 3 Monaten nach Ablauf des ursprünglichen Vertrages einen neuen Vertrag mit demselben Kandidaten, so behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, das Provisionsmodell nachträglich an das in Punkt 6.2 beschriebene anzupassen.

6.4 Für die Berechnung der Provision hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens am letzten Tag des Folgemonats eine vollständige Kopie der unterzeichneten Verträge mit den Bewerbern einschließlich der Einstufung in etwaige Tarifverträge schriftlich zu übermitteln.

6.5 Hat sich ein vom Auftragnehmer empfohlener Kandidat innerhalb der letzten 6 Monate beim Auftraggeber beworben oder ist er dabei, sich zu bewerben, so hat der Auftraggeber dies dem Auftragnehmer innerhalb von 5 Arbeitstagen nach der Empfehlung des Kandidaten schriftlich mitzuteilen. Auf Wunsch des Auftraggebers wird der Auftragnehmer dann keine weiteren Dienstleistungen in Bezug auf diesen Kandidaten erbringen, und dieser Kandidat wird dann nicht als Kandidat des Auftragnehmers betrachtet. In einem solchen Fall kann der Auftraggeber die weitere Betreuung des Kandidaten durch den Auftragnehmer verlangen, wobei der vereinbarte Provisionsanspruch bei Vertragsabschluss entsteht. Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen einen geeigneten Nachweis darüber zu erbringen, wann und wie der Auftraggeber von dem Kandidaten Kenntnis erlangt hat.

6.6 Werden auf der Grundlage dieser AGB Verträge mit mehreren Bewerbern geschlossen, so ist die Vermittlungsprovision für jeden einzelnen Vertrag in voller Höhe fällig.

6.7 Bei nachträglicher Kündigung oder sonstiger Beendigung des Vertrages seitens des Bewerbers oder des Auftragnehmers erfolgt keine Rückerstattung der Provision.

 

7. Streitigkeiten

7.1 Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen AGB ergeben oder sich auf dessen Verletzung, Beendigung oder Nichtigkeit beziehen, einschließlich der Gültigkeit dieser Klausel, können nur vor dem zuständigen Gericht am Sitz oder der Niederlassung des Auftragnehmers geltend gemacht werden.

7.2 Wenn der Auftraggeber seinen Sitz nicht in der EU, Island, Norwegen oder der Schweiz hat, gilt abweichend von 8.1 Folgendes: Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen AGB ergeben oder auf dessen Verletzung, Beendigung oder Nichtigkeit einschließlich der Gültigkeit dieser Klausel beziehen, werden nach der Schieds- und Schlichtungsordnung des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) von einem Schiedsrichter gemäß diesen Regeln endgültig entschieden. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Wien. Die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist Englisch.

7.3 Diese AGB unterliegt dem Recht der Republik Österreich und ist nach diesem auszulegen. Die Anwendung des österreichischen Internationalen Privatrechts (IPRG) oder anderer Kollisionsnormen ist ausgeschlossen. Die Anwendbarkeit des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf ("UNCISG", "Wiener Übereinkommen") wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

8. Änderungen und Ergänzungen

8.1 Diese AGB kann nur durch eine von beiden Parteien unterzeichnete schriftliche Urkunde ergänzt oder geändert werden, in der ausdrücklich erklärt wird, dass sie eine Änderung dieser AGB darstellen soll. Dies gilt auch für einen Verzicht in Form einer schriftlichen Vereinbarung. Etwaige Nebenabreden sind außer Kraft gesetzt.

8.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB, gleich aus welchen Gründen, berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der AGB und den Interessen beider Parteien am nächsten kommt.

Sprach
Social
Personal

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Paketpreise

1. Geltung, Vertragsabschluss

1.1 Die AV Group OG, Linzerstraße 177/5, 3003 Gablitz, eingetragen im Firmenbuch unter der Nummer 605383 w (im Folgenden „Auftragnehmer“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Auftraggeber sind nur wirksam, wenn sie von dem Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden.

1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Auftraggebers widerspricht der Auftragnehmer ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Auftraggebers durch den Auftragnehmer bedarf es nicht.

1.4 Änderungen der AGB werden dem Auftraggeber bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Auftraggeber den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Auftraggeber in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.

1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.6 Die Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich.

 

2. Umfang

2.1 Der Auftragnehmer bietet dem Auftraggeber durch monatlich abgerechnete Paketpreise einen Rabatt auf bestimmte Dienstleistungen und Stundensätze an.

2.2 Das Abrechnungsintervall ist monatlich und orientiert sich an Kalendermonaten. Die in Paketen enthaltene Stundenanzahl bezieht sich auf Maximalwerte. Diese Stunden müssen vom Auftraggeber proaktiv abgerufen werden.

2.3 Überschreitet der Auftraggeber in einem Abrechnungsintervall die Stundenanzahl eines Pakets, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber schriftlich per E-Mail. Darüber hinausgehende Stundenleistungen werden zum vereinbarten Paket-Stundenpreis berechnet. Ruft der Auftraggeber in einem Abrechnungsintervall keine oder weniger als die maximale Stundenanzahl eines Pakets ab, bleibt der volle Paketpreis fällig.

2.4 Ein Paket erneuert sich automatisch am Ende eines Abrechnungsintervalls, also nach einem Kalendermonat. Eine Kündigung durch eine der Vertragsparteien muss mindestens 5 Tage vor Ablauf des aktuellen Abrechnungsintervalls schriftlich per E-Mail bekanntgegeben werden. Die Kündigung wird mit Ende des Abrechnungsintervalls wirksam.

2.5 Die Rechnung wird nach jedem Abrechnungsintervall erstellt. Der Betrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung in EUR auf das Konto des Auftragnehmers zu überweisen. Sämtliche Bankgebühren trägt der Auftraggeber.

 

3. Streitigkeiten

3.1 Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen AGB ergeben oder sich auf dessen Verletzung, Beendigung oder Nichtigkeit beziehen, einschließlich der Gültigkeit dieser Klausel, können nur vor dem zuständigen Gericht am Sitz oder der Niederlassung des Auftragnehmers geltend gemacht werden.

3.2 Wenn der Auftraggeber seinen Sitz nicht in der EU, Island, Norwegen oder der Schweiz hat, gilt abweichend von 3.1 Folgendes: Alle Streitigkeiten, die sich aus diesen AGB ergeben oder auf dessen Verletzung, Beendigung oder Nichtigkeit einschließlich der Gültigkeit dieser Klausel beziehen, werden nach der Schieds- und Schlichtungsordnung des Internationalen Schiedsgerichts der Wirtschaftskammer Österreich in Wien (Wiener Regeln) von einem Schiedsrichter gemäß diesen Regeln endgültig entschieden. Der Ort des Schiedsverfahrens ist Wien. Die im Schiedsverfahren zu verwendende Sprache ist Englisch.

3.3 Diese AGB unterliegt dem Recht der Republik Österreich und ist nach diesem auszulegen. Die Anwendung des österreichischen Internationalen Privatrechts (IPRG) oder anderer Kollisionsnormen ist ausgeschlossen. Die Anwendbarkeit des UN-Übereinkommens über den internationalen Warenkauf ("UNCISG", "Wiener Übereinkommen") wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

4. Änderungen und Ergänzungen

4.1 Diese AGB kann nur durch eine von beiden Parteien unterzeichnete schriftliche Urkunde ergänzt oder geändert werden, in der ausdrücklich erklärt wird, dass sie eine Änderung dieser AGB darstellen soll. Dies gilt auch für einen Verzicht in Form einer schriftlichen Vereinbarung. Etwaige Nebenabreden sind außer Kraft gesetzt.

4.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB, gleich aus welchen Gründen, berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der AGB und den Interessen beider Parteien am nächsten kommt.

Stand 29. August 2023

Paket
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